Die Bedeutung kommunaler Krankenhäuser

Kommunale Krankenhäuser: Ein wichtiger Baustein in der stationären Versorgung

Jährlich versorgen die 1.903 Krankenhäuser in Deutschland circa 40 Mio. Patientinnen und Patienten. Dies an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr. Krankenhäuser sind daher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unverzichtbar. Die Notwendigkeit und die Relevanz einer leistungsfähigen Krankenhausinfrastruktur für die öffentliche Gesundheit sind insbesondere durch die aktuelle COVID-19 Pandemie besonders deutlich geworden.

In Deutschland haben die einzelnen Bundesländer die Verantwortung für die Krankenhausversorgung. D.h., in jedem der 16 verschiedenen Bundesländer gibt es landeseigene Krankenhauspläne, welche die Anzahl und die Art der Krankenhausbetten in den einzelnen Versorgungsregionen regeln. Nur Krankenhäuser, die in einem Landeskrankenhausplan aufgenommen worden sind, dürfen Kassenpatientinnen und -patienten behandeln und haben Anspruch auf eine Landesförderung bei Investitionsvorhaben. Auf die sogenannten Vertragskrankenhäuser soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden.

Die Verantwortung der Bundesländer für die Krankenhausversorgung be-deutet nicht automatisch, dass Krankenhäuser durch das Land oder durch die Kommunen betrieben werden müssen. Es gilt das Prinzip der Trägervielfalt. Private Krankenhäuser agieren gleichberechtigt neben freigemeinnützigen und öffentlichen Kliniken.

Dieser Tatbestand wird auch durch die folgenden Zahlen deutlich: Von den 1.903 Krankenhäusern in Deutschland sind circa 29% in öffentlicher Hand, 33% werden durch freigemeinnützige Träger geführt, die Mehrheit ist mit rund 38% in privater Trägerschaft.

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Tabellen/eckzahlen-krankenhaeuser.html

Wird jedoch die Anzahl der Betten betrachtet, so besitzen die 29% der öffentlichen Krankenhäuser 48% der Gesamtbetten in Deutschland.

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Tabellen/eckzahlen-krankenhaeuser.html

Als Zwischenfazit lässt sich festhalten, dass öffentliche Krankenhäuser in der stationären Versorgung eine nicht unbedeutsame Rolle einnehmen. Diese wird nicht durch Anzahl, sondern durch die Größe der öffentlichen Kliniken, gemessen an der Bettenzahl, bestimmt.

Die öffentliche Trägerschaft ist jedoch nicht homogen. Neben den Ländern selbst, können die Landkreise, kreisfreien Städte, kommunale Zweckverbände etc. als öffentliche Träger auftreten. Wird die Verteilung der staatlichen Krankenhäuser auf die einzelnen öffentlichen Träger betrachtet, so wird deutlich, dass die Länder als Krankenhausbetreiber, gemessen an der Anzahl der Kliniken, nur eine geringe Bedeutung haben. Als Beispiel soll hier das Land Niedersachsen angeführt werden. Von den 178 Krankenhäusern in Nieder-sachsen waren in 2020 48 Kliniken in staatlicher Hand. Hiervon wurden zwei Krankenhäuser als Universitätskliniken vom Land geführt. Die restlichen 46 Kliniken waren in der Trägerschaft der Städte und Landkreise, in der Träger-schaft der Kommunen. (Siehe hierzu auch https://www1.nls.niedersachsen.de)

Wenn also von der Bedeutung öffentlicher Krankenhäuser in der Gesund-heitsversorgung gesprochen wird, dann sind in der Regel die kommunalen Kliniken gemeint. Diese sind zwar gemessen an Anzahl gegenüber frei-gemeinnützigen und privaten Kliniken in der Minderheit, stellen jedoch den Großteil der Betten. Weiterhin haben kommunale Krankenhäuser eine wichtige Funktion in der Daseinsvorsorge. Dies aus dem Grund, da kommunale Kliniken die Versorgung auch in den Regionen sicherstellen, die andere Träger aus wirtschaftlichen Gründen als nicht attraktiv ansehen. Es wird darüber hinaus die Bedeutung kommunaler Krankenhäuser als regionaler Arbeitgeber hervorgehoben. Schlussendlich ist davon auszugehen, dass kommunale Kliniken durch ihre Nachfrage an Produkten und Dienstleistungen die regionale Wirtschaftsstruktur stärken können.

Wird der Blick in die Zukunft gerichtet, so ist die Frage zu stellen, ob kommunale Krankenhäuser angesichts des gravierenden Fachkräftemangels und zunehmender Finanzierungsprobleme im Krankenhaussektor auch weiterhin von Bedeutung sein werden. Dies insbesondere vor dem Hinter-grund einer deutlichen Privatisierungstendenz in der Vergangenheit. In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl der kommunalen Krankenhäuser bundesweit um rund 12,5% reduziert, während der Anteil privater Häuser um rund 14,5% angestiegen ist. Der Druck einer schwachen Haushaltslage und die zunehmende Komplexität des Krankenhaussektors haben u.a. viele Kommunen zum Verkauf ihrer Häuser an private Krankenhausgesellschaften, wie etwa an Asklepios, Helios oder Sana, gezwungen. Aber auch frei-gemeinnützige Träger, wie etwa Agaplesion, traten als Käufer kommunaler Kliniken auf. Ergänzend muss jedoch angeführt werden, dass viele Kommunen nicht einen Komplettverkauf durchgeführt, sondern häufig einen Minderheits-anteil behalten haben. Hierdurch sind den Kommunen gewisse Einfluss-möglichkeiten über die Gesellschafterversammlung und / oder den Aufsichts-rat geblieben.

Fakt ist, dass sich die Anzahl der Kliniken, die mehrheitlich von Kommunen betrieben werden, in den vergangenen Jahren reduziert hat. Ein Teil der Kliniken wurde von den Kommunen komplett oder teilweise verkauft, einige Standorte wurden geschlossen oder mit anderen fusioniert, so dass am Ende die größeren kommunalen Kliniken verblieben. Ob sich diese Entwicklung in Zukunft fortsetzen wird, bleibt zu diskutieren. In einigen Kommunen lässt sich mittelweile ein Umdenken in Richtung einer Re-Kommunalisierung feststellen. So sind die privaten Träger ehemaliger kommunaler Kliniken zunehmend selbst von wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffen. Die negativen Ent-wicklungen im Krankenhaussektor machen vor den privaten Ketten nicht halt. Die Folge ist, dass Leistungen eingeschränkt und Standorte aufgegeben werden sollen. Um auch weiterhin eine wohnortnahe Versorgung sicherstellen zu können, planen die Kommunen einen Rückkauf der Kliniken. In diesen Kontext reagieren die Städte und Landkreise auch auf den Druck der Bürgerinnen und Bürger, die sich „ihr Krankenhaus“ zurückwünschen und auf keinen Fall eine Schließung akzeptieren wollen. Als Beispiel soll an dieser Stelle das Klinikum Celle angeführt werden, welches aus der Insolvenz von der Stadt und dem Landkreis Celle zurückgekauft worden ist.

Als Fazit kann festgehalten werden, dass kommunale Krankenhäuser kein „Auslaufmodell“ sind. Ganz im Gegenteil: Die Tendenzen einer Re-Kommunalisierung lassen vermuten, dass die Anzahl der Kliniken, die von Städten und Landkreisen betrieben werden, wieder ansteigen wird.

Erstellt von Prof. Dr. Stefan Razik – Alle Rechte beim Verfasser

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